Die Spatzen pfeifen es schon lange von den Dächern: Die aus dem Jahr 2006 stammende Maschinenrichtlinie (Maschinenrichtlinie 2006/42/EU) wird durch die neue Maschinenverordnung abgelöst. Bereits am 15. Dezember 2022 hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf die Inhalte für eine neue Maschinenverordnung geeinigt, die die aktuell geltende Maschinenrichtlinie ablösen wird. Der Rat der Europäischen Union hat die neue Maschinenverordnung schließlich am 22. Mai 2023 final gebilligt.

In einem nächsten Schritt muss die neue Verordnung übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Ab dann gilt eine Übergangsfrist von wahrscheinlich 42 Monaten, so dass die neue Maschinenverordnung voraussichtlich ab dem Jahr 2027 konsequent rechtsverbindlich verwendet werden muss. Über den genauen Zeitpunkt ist aber noch nicht endgültig entschieden.

Warum Maschinenverordnung?

Neu ist nicht nur der Inhalt, sondern auch die Begrifflichkeit des Rechtsinstruments. Die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EU wird von der „EU-Verordnung über Maschinenprodukte“ abgelöst. Mit dem Wechsel des Rechtsinstruments „Richtlinie“ hin zur „Verordnung“ soll eine EU-weit einheitliche Auslegung und Umsetzung der Vorgaben erreicht werden.

Konkret heißt das: Im Unterschied zu EU-Richtlinien, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, haben EU-Verordnungen direkte Gesetzeskraft. Dadurch wird für Unternehmen die gleiche Handhabung der Regeln in allen Ländern der Europäischen Union sichergestellt, denn es werden unterschiedliche Interpretationen des Gesetzestextes vermieden.

SLZ-Maschinenbau GmbH wird aktuell berichten

Im neuen Gesetzestext sind vor allem Anpassungen bzw. Aktualisierungen zu den Themen Cybersicherheit, Softwareintegration und Künstliche Intelligenz zu erwarten. Neu eingeführt wird in diesem Zusammenhang der Begriff der „Hochrisiko-Maschine“. Gerade angesichts der Tatsache, dass humanoide Roboter bald selbstverständliche Alltagsbegleiter sein dürften, ist es richtig und wichtig, dass die davon ausgehenden spezifischen Gefährdungen quantifiziert werden müssen. Im Gespräch sind auch Möglichkeiten der papierlosen Veröffentlichung von Dokumentationen, so beispielsweise digitale Betriebsanleitungen, die auf einem Server liegen und von dort abrufbar sind.

Bei der Weiterentwicklung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EU zur Maschinenverordnung kommen also zahlreiche Neuerungen auf Maschinenbauer und Zertifizierer zu. Die Komplexität des Themas „Maschinensicherheit“ wird in jedem Fall zunehmen. Sobald konkretere Aussagen zum Inhalt der Maschinenverordnung verfügbar sind, wird die SLZ-Maschinenbau GmbH hier im BLOG darüber berichten. Wir bleiben am Ball.

Einen schönen Tag wünscht

das Team der Engineering Group

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