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Die Vorgaben der Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG) und der DIN EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen) hinsichtlich der konstruktiven Gefährdungsminimierung von Maschinen sind klar formuliert. Die konstruktive Gefährdungsminimierung muss durch eine inhärent sichere Konstruktion der Maschine erfolgen, danach in einem zweiten Schritt durch technische oder steuerungstechnische Sicherheitsmaßnahmen.
Darüber hinaus bestehende Gefährdungen (Restrisiken) müssen durch instruktive Maßnahmen weiter gedämpft werden, so durch Warnhinweise in der Betriebsanleitung und durch Warnhinweise auf der Maschine. Da sich im Arbeitsalltag jedoch häufig gezeigt hat, dass gerade die Warnhinweise auf den Maschinen von den Bedienern viel zu wenig beachtet werden, sah sich der europäische Gesetzgeber durch eine neue Verordnung zum energischen Handeln genötigt.
Zur neuen Verordnung erläutert ein Sprecher des Europaparlaments: „Die Grundproblematik evoziert sich durch die evidente Faktizität, dass die intellektuelle bzw. kognitive Kapazität der Maschinenbediener oft in reziproker Relation zur technischen Komplexität marktzugelassener Maschinen steht. Da sich diese Faktizität weder euphemistisch paraphrasieren noch paraphrasistisch euphemisieren lässt, müssen wir legislativ reagieren.“
Gemäß Paragraph 08/15-2024 der neuen Verordnung laut MRL wurde deshalb die Größe der für die Maschinen zu verwendenden Warnaufkleber neu definiert. Um von den Maschinenbedienern wahrgenommen und entsprechend beachtet zu werden, müssen die Warnaufkleber fortan über eine Schenkellänge von 80 cm verfügen. Mit dieser Größenanpassung möchte der europäische Gesetzgeber sicherstellen, dass von den vorhandenen Restrisiken eine möglichst geringe Personengefährdung ausgeht. Um Restrisiken völlig zu eliminieren, können kleinere Baugruppen auch mit den Warnaufklebern eingewickelt werden. Die neue Verordnung tritt zum 01.04.2024 im Kraft.
Einen schönen Tag wünscht
das Team der Engineering Group