Was viele Maschinenbauer nicht wissen: Eine Anlage oder Maschine, die mehrfach gebaut wird, benötigt jedesmal, wenn sie in Verkehr gebracht wird, eine aktualisierte CE-Konformitätserklärung. Wird die Anlage oder Maschine mit einer veralteten CE- Konformitätserklärung an den Kunden geliefert, gilt sie als nicht CE-konform. Und das geht schnell, denn die Gesetzes- und Normenlage ändert sich nahezu monatlich.

Daraus sind für Maschinenbauunternehmen wahlweise zwei Konsequenzen zu ziehen:

1.) Mit den Schultern zucken und warten, bis die Marktaufsicht auf die veralteten, nicht mehr CE-konformen Konformitätserklärungen aufmerksam wird. Einige dezent gekleidete Herren kommen dann zu einem freundlichen Besuch im Betrieb vorbei, um einen Verstoß gegen § 39 Absatz 2 ProdSG festzustellen. Ein solcher Verstoß kann bis zu 10.000 Euro kosten.

2.) Sich an einen erfahrenen Betrieb wenden, der sich mit CE-Zertifizierungen und der Normenrecherche auskennt – beispielsweise die SLZ Maschinenbau GmbH. Innerhalb von wenigen Arbeitstagen bringen Dokumentationsspezialisten softwaregestützt Ihre veraltete CE-Erklärung auf einen aktuellen Stand.

Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unser Fachmann, Herr Robert Krames: krames@ib-schoenfelder.de

Einen schönen Tag wünscht

das Team der Engineering Group

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