Heute gilt es über einen interessanten Fall zu berichten, der sich letzten Monat bei der SLZ-Maschinenbau GmbH zugetragen hat. Für den Bau einer Produktionsanlage erarbeiteten wir gemeinsam mit den Konstrukteuren des Unternehmens ein komplexes Sicherheitskonzept. Diese Sicherheitskonzept umfasste nicht nur mechanische Sicherheitslösungen, sondern in hohem Maße steuerungstechnische Vorkehrungen zur Gefährdungsreduzierung.
Dieses Sicherheitskonzept wurde gemeinsam erarbeitet, mit dem Kunden optimiert und schließlich als verbindlich festgelegt. Diese Verbindlichkeit ist von Bedeutung, denn die gesamte, vom Gesetzgeber eingeforderte Technische Dokumentation fußt darauf. Konkreter: Das verbindlich festgelegte Sicherheitskonzept bildet die Basis für die Risikobeurteilung, die CE-Konformitätserklärung, die Funktionssicherheitsberechnung (FuSi) der steuerungstechnischen Bauteile, den Anhang VIII MRL und letztlich die Betriebsanleitung.
Wir fielen deshalb aus allen Wolken, als wir kurz vor der Aufstellung der Produktionsanlage erfuhren, dass der Kunde eigenmächtig und ohne Absprache mit uns ein neues und völlig anderes Sicherheitskonzept verbaut hatte. Da wir mit unseren Unterschriften für die Richtigkeit der Technischen Dokumentation haften, konnten wir dies nicht akzeptieren.
Das bedeutete für den Kunden: Entweder die Anlage zurückrüsten oder eine neue Dokumentation erstellen. Nach der Prüfung und Beurteilung des neuen Sicherheitskonzepts durch uns hat sich der Kunde für eine neue Dokumentation entschieden.
Einen schönen Tag wünscht
das Team der Engineering Group
