Was viele Maschinenbauer nicht wissen: Eine Anlage oder Maschine, die mehrfach gebaut wird, benötigt jedes Mal, wenn ein neu gebautes Exemplar ausgeliefert bzw. in Verkehr gebracht wird, eine aktualisierte CE-Konformitätserklärung. Das ist notwendig, weil sich Normen fortwährend in ihrem Inhalt verändern. Notwendig aber auch, weil bestehende Normen umbenannt oder mit anderen Normen zusammengelegt werden.
Wird die neue Anlage oder Maschine mit der ursprünglichen, veralteten CE- Konformitätserklärung an den Kunden geliefert und in Verkehr gebracht, gilt diese als nicht CE-konform. Und das passiert schnell, denn die Gesetzes- und Normenlage ändert sich nahezu monatlich.
Daraus sind für Maschinenbauunternehmen wahlweise zwei Konsequenzen zu ziehen:
1.) Mit den Schultern zucken, den Kopf in den Sand stecken und warten, bis die Marktaufsicht auf die veraltete, nicht mehr gültige Konformitätserklärung aufmerksam wird. Früher oder später kommen dann zwei dezent gekleidete Herren zu einem freundlichen Besuch im Betrieb vorbei, um einen Verstoß gegen § 39 Absatz 2 ProdSG festzustellen. Ein solcher Verstoß kann bis zu 10.000 Euro kosten.
2.) Sich an einen erfahrenen Betrieb wenden, der sich mit CE-Zertifizierungen und der Normenrecherche auskennt – beispielsweise die SLZ-Maschinenbau GmbH. Innerhalb von wenigen Arbeitstagen bringen Dokumentationsspezialisten softwaregestützt Ihre veraltete CE-Erklärung auf einen aktuellen, rechtssicheren Stand.
Für Fragen hierzu steht Ihnen Herr Anton Schönfelder: schoenfelder@ib-schoenfelder.de gerne zur Verfügung.
Einen schönen Tag wünscht
das Team der Engineering Group
