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Cyber Resilience Act (CRA) im WEKA CE-Manager

SLZ-MaschinenbauEntwicklung, Konstruktion, Fertigung und Dokumentation von Sondermaschinen und Prototypen für die Industrie weltweit. Close
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Wie bereits an dieser Stelle vor einigen Wochen beschrieben, rückt der Cyber Resilience Act (CRA) (deutsch: Cyberresilienz-Verordnung) bedrohlich näher. Mit dieser Verordnung hat der europäische Gesetzgeber eine neue und darüber hinaus ziemlich komplexe Verordnung gestaltet, die wir als Unternehmen zwingend einhalten und bis Anfang 2027 in die Praxis umsetzen müssen.

Und tatsächlich kommt der Zug langsam ins Rollen. Konkreter: In die Software, die wir zur Anfertigung unserer technischen Dokumentation einsetzen, wurde durch das jüngste Update ein neuer Menüpunkt zum Thema CRA in den Gefährdungsbaum eingefügt.

Untenstehende Gefährdungen sind zukünftig zusätzlich bei allen neuen Projekten zu beachten und zu bearbeiten.

  • Infektion mit Schadsoftware im Netz
  • Schadsoftware über Wechseldatenträger und externe Hardware
  • Einbruch über Fernwartungszugänge
  • Internet-verbundene Steuerungskomponenten
  • Technisches Fehlverhalten und höhere Gewalt

Mal sehen, was noch dazukommt …

Einen schönen Tag wünscht
das Team der Engineering Group     

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