Wie bereits an dieser Stelle vor einigen Wochen beschrieben, rückt der Cyber Resilience Act (CRA) (deutsch: Cyberresilienz-Verordnung) bedrohlich näher. Mit dieser Verordnung hat der europäische Gesetzgeber eine neue und darüber hinaus ziemlich komplexe Verordnung gestaltet, die wir als Unternehmen zwingend einhalten und bis Anfang 2027 in die Praxis umsetzen müssen.
Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung der SLZ-Maschinenbau GmbH einen externen Dienstleister engagiert, der vor Ort in Großauheim unsere Mitarbeiter hinsichtlich dieser kommenden Verordnung schult. Das Ziel ist, den entsprechenden Mitarbeitern das Wissen zu vermitteln und geeignete Werkzeuge an die Hand zu geben, damit die Cyberresilienz-Verordnung reibungslos in unserem Unternehmen eingeführt und projektspezifisch umgesetzt werden kann.
Da die Cyberresilienz-Verordnung Teil des CE-Konformitätsprozesses ist, muss sie bei der Erstellung der gesetzlichen Nachweisdokumentation entsprechend berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: Wer die CRA nicht laut Gesetzgebung umsetzen kann, darf keine CE-Konformitätserklärung ausstellen und somit keine Maschine in Verkehr bringen.
Einen schönen Tag wünscht
das Team der Engineering Group




