Mit solidem Know-how und der richtigen Software verliert der CE-Prozess seinen Schrecken, denn letzten Endes wiederholen sich viele Prozesse. Dies gilt für uns in erster Linie für CE-Erklärungen im Fachbereich Maschinen- und Sondermaschinenbau.
Doch der CE-Prozess ist ein weites Feld – und es gibt genügend Fälle, die nicht schnell und eindeutig entschieden bzw. zugeordnet werden können. Ein Beispiel dafür sind Schaltschränke. Hierbei steht die zentrale Frage im Raum: Sind Schaltschränke für die obligatorische Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie zu betrachten oder aber gemäß Niederspannungsrichtlinie? Diese Frage muss in jedem Einzelfall geprüft und entschieden werden, da es hier wirklich auf Feinheiten bei der Definition ankommt.
Beantwortet werden muss demgemäß die Frage, ob der Schaltschrank Sicherheitsfunktionen nach Maschinenrichtlinie enthält oder ob der Schaltschrank selbst als Sicherheitsbauteil gilt. Ebenfalls beantwortet werden muss die Frage, wer der Hersteller und wer der Inverkehrbringer des Schaltschranks ist. Nach der Beantwortung dieser und weiterer Fragen kann schließlich entschieden werden, welche EU-Richtlinie angewendet werden muss.
Langweilig wird es uns in der CE-Abteilung also nicht bei unserer Arbeit …
Einen schönen Tag wünscht
das Team der Engineering Group
